L – C 1954 : „Vier Meter vor dem Fenster erstreckt sich der See,vier Meter hinter der Haustüre geht die Straße vorbei. Die zu unterhaltende Grundfläche beträgt dreihundert Quadratmeter und gewährt eine unvergleichliche und unverbaubare Aussicht auf einen der schönsten Horizonte dieser Welt.“
Ab November bis Februar, Öffnung nach Vereinbarung für Gruppen ab 12 Personen (Vorankündigung von 7 Tagen).
Die Villa „Le Lac“ ist nach Vereinbarung das ganze Jahr 24 Stunden am Tag geöffnet. Besuche außerhalb der Öffnungszeiten können für Gruppen ab 12 Personen gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Vorankündigung von 7 Tagen organisiert werden. Preise : CHF 15.- pro Person + CHF 150.- für eine Öffnung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Führung inbegriffen)
Information / Gruppen Reservierung
20 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Vevey
oder bus 201 Haltestelle Bergère.
Villa „Le Lac“ Le Corbusier
Route de Lavaux 21
CH-1802 Corseaux
Bitte lesen Sie dies vor Ihrem Besuch. Die Villa „Le Lac" Le Corbusier ist ein historisches Monument auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes eingeschrieben und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Indem Sie die folgenden Punkte beachten, tragen Sie zu seiner Erhaltung bei.
1. Das Tragen spitzer Absätze und SPD Schuhe (Fahrräder) sind untersagt, da diese den Linoleum-Boden beschädigen.
2. Taschen, Regenschirme und Kinderwagen dürfen nicht mit in die Villa hineingenommen werden.
3. Das Berühren der Fassaden, Mauern, Holzelemente, Möbel und ausgestellte Werke ist nicht gestattet.
4. Hunde sind auf dem ganzen Gelände nicht zugelassen.
5. Das Essen und Rauchen ist in der Villa und im Garten untersagt. Das ganze Gelände – einschließlich Garten – ist rauchfrei.
6. Das begrünte Flachdach darf nicht betreten werden. Es ist jedoch erlaubt, die Treppe hochzugehen, um sich das Dach anzusehen (Max 3 Personen).
7. Es ist nicht gestattet, sich auf den Beton-Tisch und die „Hunde Bühne“ zu setzen oder zu stehen (Garten).
8. Es ist nicht gestattet, über die Mauer auf der Seeseite hinweg zu den Felsen hinunter zu klettern.
9. Die Eltern/Betreuungspersonen sind für die Kinder verantwortlich (beachten Sie die elektrischen Steckdosen und Fenster von 1924).
10. Audio-/Videoaufnahmen sowie die Verwendung von Stativen oder Drohnen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten.